Mehr für den FitGutSchein möglich: Steuerfreier Sachbezug ab 1.1.22 auf € 600,- p.a. erhöht

Der Gesetzgeber hat – wieder einmal – die Vorgaben für steuerfreie Zusatzleistungen geändert.

Die gute Nachricht: Der Höchstbetrag für Sachleistungen steigt vom 1.1.2022 an von € 528,- auf € 600,- p.a. Zukünftig sind somit monatlich € 50,- statt € 44,- wie bisher steuerfrei. Gleichzeitig wurden die Möglichkeiten eingeschränkt, auf diesem Wege reine Geldzuwendungen (quasi „verdeckte“ Gehaltserhöhungen) vorzunehmen.