• Noch ein guter Grund: FitGutScheine sind steuerbegünstigt

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Ihr Vorteil mit FitGutSchein: Bis 600 € p.a. lohnsteuerfrei

Als Arbeitgebe/r tun Sie mit FitGutSchein Sinnvolles, erfreuen Ihre Teams – und nutzen auch noch Steuervorteile. Wirtschaftlichkeit wird so doppelt groß geschrieben: Denn Ihr Aufwand für Administration und Organisation bleibt gering – trotz der individuellen und flexiblen Angebote für Ihre Mitarbeitenden.

Mehr Auswahl und Individualität mit „Sachleistungen“

Lohnsteuerfreie Gesundheitsmassnahmen können entweder als „Präventionsleistungen“ nach §20 SGB V gewährt werden oder als „Sachleistungen“.

Der Gesetzgeber hat inzwischen die Kriterien für „Präventionsleistungen“ sehr eng gefasst und damit die Auswahl massiv eingeschränkt. So werden nur zertifizierte Kursangebote anerkannt, für die sich Leistungsanbieter regelmäßig neu zertifizieren lassen müssen.

Der Vorteil bei lohnsteuerfreien Sachleistungen“: Es können hier mehr und vor allem auch individuelle Gesundheitsleistungen genutzt werden. Und gerade diese Flexibilität und Wahlmöglichkeit wird von Mitarbeitern geschätzt.

Steuerfrei: Vorteile für alle

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Mehr Netto vom Brutto: Steuerbegünstigte Zusatzleistungen sind sowohl für Arbeitgeber wie auch für Mitarbeiter eine attraktive Alternative zur Gehaltserhöhung.

Qualifikation der Gesundheitsanbieter? Wir prüfen für Sie

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Unabhängig von der steuerlichen Einordnung möchten Arbeitgeber es gewährleistet wissen, dass die Ausbildung, Qualifikation und Leistungskataloge der Gesundheitsanbieter von fachkundiger Seite geprüft werden. Unser Team hat diese Expertise, prüft Qualifikationen sowie Angebote in Anlehnung an den „Leitfaden Prävention“ und ermöglicht so nur qualifizierten Experten, sich als Gesundheitspartner im FitGutSchein Portal zu präsentieren.

Höchstbeträge, Belege, Dokumentation? Inklusive

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Sie benötigen kein Spezialwissen oder hohen Administrationsaufwand: Wir stellen die Einhaltung der monatlichen Höchstbeträge für Sachleistungen sicher. Alle Belege und die steuergerechte Dokumentation erhalten Sie von uns.

Trend: Steuerbegünstigte Zusatzleistungen

Jeder spart gern Steuern. Kein Wunder, dass steuerbegünstige Leistungen für Arbeitgeber und -nehmer besonders interessant sind. Denn von einer Gehaltserhöhung bleibt „netto“ beim Mitarbeiter oft nicht viel übrig. Vom Staat geförderte, besondere Zusatzleistungen sind deshalb attraktiv – und bleiben meist auch länger in positiver Erinnerung.

Steuervorteil: 600 Euro pro Jahr und Mitarbeiter

Lohnsteuerfreie Gesundheitsmassnahmen können entweder als „Präventionsleistungen“ nach §20 SGB V gewährt werden oder als „Sachleistungen“ nach § 8 EStG. Letztere bieten eine deutlich größere Auswahl- und Individualisierungsmöglichkeit; deshalb basiert der FitGutSchein auf dem Sachleistungsprinzip. Früher war der Höchstbetrag hier € 528,- p.a., ab dem 1.1.2020 liegt er bei € 600,- p.a. bzw. € 50,- pro Monat.

Steuerfreier Sachbezug: So bleiben Sie rechtssicher!

Wichtig bei Sachleistungen: Seit November 2019 orientiert sich der §8 EStG an Kriterien des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG). Gutscheinkarten gelten ab dem 01.01.2020 nur dann als Sachbezug, wenn ihre Einlösung regional, auf eine bestimmte Produktkategorie oder durch ein vertraglich angeschlossenes Akzeptanzpartnernetz beschränkt ist.

Auch die bisher zum Teil geübte Praxis einiger Arbeitgeber, ihren Mitarbeitern einfach € 44,- als „Sachleistung“ zusätzlich zu überweisen, wird inzwischen fast immer von den Finanzämtern zurückgewiesen.

Mit Beginn des Jahres 2022 gibt es weitere Vorgaben, die wir alle in unserem System berücksichtig haben

Mit dem FitGutSchein sind die neuen Kriterien des §8 erfüllt und Sie erhalten automatisch alle Dokumente fertig aufbereitet mit entsprechenden Hinweisen. Das spart Arbeit für Sie und Ihren Steuerberater.

Sie nutzen schon „Sachleistungen“  – was tun?

Wenn Sie als Arbeitgeber schon andere Sachleistungen gewähren oder ins Auge gefasst haben (z.B. für Tankkarten oder ÖPNV Zuschüsse), hat sich folgendes Vorgehen bewährt:

  • Menschen sind individuell – Lassen Sie Ihre Mitarbeiter entscheiden, welche Art von Sachleistungen sie gern in Anspruch nehmen möchten
  • Sie bestellen dann nur für diejenigen Mitarbeiter FitGutScheine, denen die eigenen Gesundheit besonders wichtig ist.
  • Sie können jederzeit für weitere Mitarbeiter FitGutScheine ordern oder auch den Wertscheck-Betrag bis zur Höchstgrenze aufstocken.

„Höchstgrenzen-Ampel“ für Steuervorteile

Darüber hinaus erhalten Sie als Arbeitgeber in unserem Portal automatische Hinweise zu Ihrer aktuellen Ausschöpfung des gesetzlich geförderten Rahmens. Sie können für Ihren Betrieb auch eine andere Höchstgrenze im Portal hinterlege. In jedem Fall vermeiden so eine Überschreitung der Höchstgrenzen, ohne dies selbst kontrollieren zu müssen.

Bleiben Sie wettbewerbsfähig. Bieten Sie Ihren Mitarbeitern etwas, was andere nicht bieten.

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